10 Eine Verletzung des Anklageprinzips hat zur Folge, dass keine Verurteilung im betreffenden Anklagepunkt erfolgen kann. Allerdings verletzt nicht jede Verurteilung trotz eines formellen oder materiellen Mangels der Anklageschrift den Anklagegrundsatz. Der Grundsatz verfolgt keinen Selbstzweck, sondern soll die erwähnten Funktionen der Umgrenzung und der Information erfüllen. Dabei ist jeweils im konkreten Fall zu prüfen, ob den Anforderungen Genüge getan wurde.