Eine Vorlage der einzelnen Beweismittel werde nicht mehr vorausgesetzt. Wie bereits mehrfach überprüft, sei eine Verletzung von Art. 9 StPO nicht ersichtlich (pag. 19 424). 7.4 Beurteilung der Kammer Eine Straftat kann nur gerichtlich beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat (Anklagegrundsatz, Art. 9 Abs. 1 StPO).