7. Anklagegrundsatz 7.1 Vorbringen der Verteidigerin des Beschuldigten An der Berufungsverhandlung vom 2. Dezember 2020 stellte die Verteidigerin vorfrageweise den Antrag, es sei festzustellen, dass der Anklagegrundsatz nach Art. 9 StPO verletzt sei. Das Verfahren gegen den Beschuldigten betreffend Brandstiftung sei einzustellen. Die Anklage umschreibe den Vorwurf nicht hinreichend konkret bzw. zu knapp. Insbesondere reiche der Verweis auf den Anklagesachverhalt betreffend F.________ nicht aus. Dass der Beschuldigte mit den Vorwürfen bereits mehrfach konfrontiert worden sei, vermöge die mangelhafte Anklageschrift nicht zu heilen.