6. Gegenstand der Neubeurteilung und Kognition der Kammer 6.1 Vorbringen der Verteidigerin des Beschuldigten Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 2. Dezember 2020 führte die Verteidigerin aus, das Bundesgericht habe das gesamte Urteil gegen den Beschuldigten aufgehoben. Der erste oberinstanzliche Entscheid sei wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben worden, wobei das Bundesgericht nicht alle vorgebrachten Rügen geprüft habe. Die Kammer verfüge vorliegend über volle Kognition (pag. 19 424). 6.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft