2. Im Weiteren sei festzustellen, dass F.________ die Zivilforderung gegenüber der C.________ zwischenzeitlich vollumfänglich beglichen hat, ebenfalls die vollumfängliche Parteientschädigung für die 1. und 2. Instanz der Privatklägerin und dass die angeordnete Grundbuchsperre aufgehoben werden konnte. II. Im vorliegenden Berufungsverfahren / Neubeurteilung wird beantragt