5 6. A.________ sei rückwirkend eine Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte in der Höhe von CHF 47'248.45 für das Vorverfahren vor der Staatsanwaltschaft sowie vor dem Wirtschaftsgericht (recte: Wirtschaftsstrafgericht) (1. Instanz) vom 18. Januar 2016 zu bezahlen. 7. A.________ sei eine Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte für das vorliegende Verfahren (zweites Berufungsverfahren), gemäss der eingereichten Honorarnote in der Höhe von CHF 22'081.05 zu bezahlen.