2. Eventualiter sei A.________ vom Vorwurf der Brandstiftung, begangen am 11. Februar 2006 in J.________(Ort) (Ziff. I.C.1 der Anklageschrift) freizusprechen und die auferlegte bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten (V, Ziffern 1 des Urteils des Wirtschaftsgerichts (recte: Wirtschaftsstrafgericht) vom 18. Januar 2016) sei aufzuheben. 3. Es sei Ziffer 3 des Abschnitts V des Urteils des Wirtschaftsgerichts (recte: Wirtschaftsstrafgericht) vom 18. Januar 2016 (Verfahrenskosten) vollumfänglich aufzuheben und die dem Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen.