Weitere von der O.________ AG von sich aus eingereichte Rechnungen wurden ebenfalls zu den Akten erkannt. Die Akten WSG 15 10-12 sowie SK 16 278-280 wuren beigezogen. Am 4. März 2020 fand die vorgezogene Zeugeneinvernahme von H.________ statt (pag. 19 368 ff.). Die von ihm vorgelegte Stellungnahme vom 18. September 2017 (pag. 19 376) wurde zu den Akten erkannt. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 2. Dezember 2020 wurden E.________ als Zeuge (pag. 19 426 f.), G.________ als Auskunftsperson (pag. 19 428 ff.), I.________ als Zeuge (pag. 19 434 ff.) sowie der Beschuldigte (pag. 19 440 ff.) einvernommen.