___ gutgeheissen. Sie wurden unter Anordnung der solidarischen Haftbarkeit zur Bezahlung von CHF 775‘000.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 16. November 2006 an die Straf- und Zivilklägerin sowie einer entsprechenden Parteientschädigung verurteilt, ohne Ausscheidung von Kosten für die Zivilklage (pag. 18 562).