31 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 360.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zur anteilsmässigen Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘933.35. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00. III.