428 Abs. 1 Satz 1 StPO). Das Regionalgericht erachtete eine Aufteilung der Kosten von 1/3 auf den Freispruch und 2/3 auf den Schuldspruch als sachgerecht, da insbesondere die zweite Seillinie den Schwerpunkt der Anklage darstellte und die massgeblichen Schäden verursacht hat (vgl. dazu Dispositiv [pag. 366 f., Ziff. I. und Ziff. II. 3]). Dieses Vor-