25. Fazit Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend insgesamt CHF 1‘440.00, zu verurteilen, wobei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzulegen ist. Im Weiteren wird eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 360.00 ausgefällt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 4 Tage festgelegt wird. V. Kosten und Entschädigung