27 legt der Berechnung der Tagessatzhöhe ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3‘500.00 zugrunde (pag. 439 f.). Nach Gewährung des Pauschalabzuges resultiert ein Tagessatz in der Höhe von CHF 90.00, der somit aufgrund des gegenüber dem erstinstanzlichen Urteils geringeren Einkommens leicht tiefer ausfällt als vorinstanzlich berechnet.