20. Täterkomponenten Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind unauffällig. Er ist ledig und hat keine Unterhaltpflichten. Er ist ausgebildeter Landwirt und Forstwart und als letzteres bei der Burgergemeinde Q.________ im Stundenlohn angestellt. Im Winter arbeitet er für die R.________ AG und ist im elterlichen Bauernbetrieb tätig (pag. 61, pag. 101 Z. 85 f., pag. 334 Z. 43 ff.; pag. 439). Der Beschuldigte weist keine Vorstrafen auf (pag. 442). Ihm ist derweil kein Geständnisrabatt anzurechnen.