Mit Blick auf die gesamte Bandbreite von denkbaren Schäden (bis beispielsweise hin zur totalen Zerstörung aufgrund einer chemischen Verseuchung) an einem geschützten Moor liegen die Tatfolgen jedoch im unteren Bereich. Zur Art und Weise, wie der Beschuldigte vorgegangen ist, ist festzuhalten, dass seine Einwirkung (Vorschlag, Erteilen des Auftrags) eher gering war. Diese Komponente ist entsprechend nicht schwer zu gewichten. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich, auch wenn der Schaden an sich nicht sein eigentliches Ziel war. Seine Beweggründe waren egoistischer bzw. finanzieller Natur.