23 Aus- respektive Umgrabung gesprochen werden. Die Funktionalität und der Lebensraum bzw. die Lebensformen wurden durch die entstandenen Gräben beeinträchtigt. Eindrücklich zeigt sich dies an den mit Wasser gefüllten Stellen des Grabens (pag. 5). Die Kosten der Instandstellung beliefen sich auf CHF 31‘307.90 (pag. 187). Es rechtfertigt sich ein Hinweis auf den Tatbestand der Sachbeschädigung, bei welchem ein Schaden ab CHF 10‘000.00 als grosser Schaden im Sinne der Qualifikation gemäss Abs. 3 von Art.