Die Beeinträchtigung war aber derart gross, dass sich das Gebiet nicht von alleine regeneriert hätte. So entstand somit eine tiefgreifende, tendenziell langfristige Veränderung von einer gewissen Dauerhaftigkeit. Es waren beträchtliche Instandstellungsarbeiten nötig. Im Schadensprotokoll vom 20. Juli 2016 wird festgehalten, die Arbeiten seien aufwändig und würden von der ANF gemäss Expertise vorgegeben. Es musste gar ortsfremder Torf zugeführt werden, da für die Auffüllung des Grabens nicht mehr genügend Material vorhanden war (vgl. dazu pag. 20 ff., insb. 21). In diesem Sinne kann gar von einer Art