21 bau von notwendigen Bodenbestandteilen für ein geschütztes Gebiet (bspw. Kies oder Torf) (HILF/VEST, a.a.O., N. 6 Art. 24 NHG). Da es sich bei der Widerhandlung gegen Art. 24 Abs. 1 Bst. a NHG um ein Erfolgsdelikt handelt, müssen die fragliche Handlung sowie der tatbestandsmässige Erfolg natürlich und adäquat kausal verknüpft sein.