19 Beschuldigte habe ihm gesagt, er müsse sich keine Sorgen ob der Schleifspuren machen, darum werde sich die Berggenossenschaft dann schon kümmern. Auch wenn für das Strafverfahren nicht bindend, ist ferner auf die (nichts rechtskräftige) Kostenverfügung des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern zu verweisen, welche festhält: A._______