Es ist hier nicht so, dass das Wissen eines anderen Vorstandsmitglieds oder der Berggenossenschaft per se dem Beschuldigten «automatisch zugeordnet» worden wäre. Der Beschuldigte ist erstens selber Vorstandsmitglied der Berggenossenschaft, zweitens Profi und drittens ortskundig. Mit Blick auf das oben Ausgeführte hat die Kammer keine Zweifel daran, dass er um die geschützten Moore wusste; er hat sich damit – ob als Organ oder als Privatperson – befasst gehabt.