12.5 Würdigung der weiteren massgebenden Aktenstücke Aus den sich in den amtlichen Akten befindenden Dokumenten geht hervor, dass der Bewirtschaftungsplan mit «Moorlandschaftsschutz D.________ (Alp)» betitelt ist (S. 15 und 16 des Plans, oben rechts [pag. 355 f.]). Des Weiteren ist daraus ersichtlich, dass das Gebiet Flach- und Hochmoore umfasst (pag. 355 ff., insbesondere die Pläne). Ob dieser Plan – wie von der Verteidigung im Plädoyer geltend gemacht (pag. 351) – nur aufgelegen oder ausgehändigt worden ist, kann keinen Unterschied ausmachen.