Sowohl E.________ als auch I.________ gaben an, der Bewirtschaftungsplan von 2015 (anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vorgelegt, vgl. pag. 347 Z. 28 und pag. 349) sei an den Vorstandssitzungen thematisiert worden. Gespräche über ein solches Geschäft anlässlich von Vorstandssitzungen sind nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten respektive nachvollziehbar. Es ist nicht erkennbar, in welchem anderen Rahmen das Geschäft sonst hätte besprochen werden sollen. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, dass dazu keine (aktenkundigen) Protokolle existieren.