17 das Bergrecht seines Vaters übernehmen sollen, was dann jedoch nicht vollzogen worden sei (pag. 337 Z. 42 ff.). Entgegen der Ansicht der Verteidigung finden sich zu diesen Argumenten des Regionalgerichts somit durchaus belastende Aktenstücke – wenn auch keine objektiven Beweismittel – und ist gestützt darauf schlicht nicht plausibel, dass der Beschuldigte von den geschützten Mooren keine Kenntnis gehabt hatte.