Und zweitens datiert der konnexe Bewirtschaftungsplan aus dem Jahr 2015, also nach seinem Eintritt. Der Vater des Beschuldigten hat gemäss den (im Eigentlichen unbestritten gebliebenen und glaubhaften) Aussagen von E.________ ein Bergrecht an der D.________ (Alp); der Beschuldigte ist gemäss ihm seit 20 Jahren mit seinem Vater auf diese Alp gegangen und hätte in absehbarer Zeit den Bauernbetrieb und