12.4 Aussagenanalyse betr. den Beschuldigten Der Beschuldigte sagte konsequent aus, er habe nicht gewusst, dass es sich beim Gebiet um geschützte (Moor-)Flächen handle. Vom Bewirtschaftungsvertrag habe er ebenso keine Kenntnis gehabt (pag. 36 Z. 45 ff., pag. 37 Z. 91 f., pag. 102 Z. 109 ff. und Z. 124, pag. 103 Z. 138, pag. 104 Z. 178 f., pag. 106 Z. 270, pag. 331 Z. 35 f.). Darüber hinaus dementierte er die diesbezüglichen Aussagen von H.________ sowie F.________ und stritt ab, dass anlässlich des Anzeichnens (mit H.________) der Abtransport und die geschützten Flächen ein Thema gewesen seien (pag.