Die «Schuld» schlicht auf allenfalls mitwissende Personen abzuschieben, geht an der Sache vorbei. Es war der Beschuldigte, welcher die Verantwortung trug, da er das Holz auf die gewählte Weise bringen wollte. Die Aussage von E.________ betreffend den Bewirtschaftungsplan wird zudem von einem weiteren Zeugen bestätigt. I.________ hielt nämlich fest, die Moore seien an den Vorstandssitzungen Thema gewesen. Im Jahr 2012 sei der Bewirtschaftungsvertrag über die Moore abgeschlossen worden (pag. 347 Z. 17 ff.). Dies ergibt sich auch aus dem Bewirtschaftungsvertrag selber, der sich in den amtlichen Akten befindet (pag. 11 f.). Des Wei-