Nicht in eigenen Interessen betroffen ist der Revierförster H.________. Die Kammer erachtet aber – wie das Regionalgericht – sein Zeugnis nicht nur wegen seiner neutralen Stellung als besonders glaubhaft. Er hat auch seine Aussagen im Verlaufe des Strafverfahrens nicht abgeschwächt oder abgeändert, sondern detaillierter wiedergegeben. Ihm kommt eine besondere Stellung zu.