12.2 Vorbemerkung zum methodischen Vorgehen Die Beweiswürdigung stützt sich schwergewichtig auf die Aussagen der beteiligten Personen. Deren Ausführungen stehen sich teilweise diametral entgegen. Aufgrund des laufenden Verwaltungsgerichtsverfahrens betreffend die Kostenverlegung liegt es nahe, dass F.________ (als Forstunternehmer) und E.________ (als Präsident der Alpgenossenschaft D.________ (Alp)) in gewisser Weise auch Eigeninteressen verfolgen. Dies ist bei der Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhalts zu berücksichtigen. Nicht in eigenen Interessen betroffen ist der Revierförster H.________.