Es wäre zu erwarten gewesen, dass noch anlässlich der Vorstandssitzung vom 3. August 2015 über den Plan gesprochen worden wäre. Für die Argumente der Vorinstanz, der Beschuldigte sei seit 20 Jahren mit seinem Vater auf die D.________ (Alp) gegangen und hätte in absehbarer Zeit den Betrieb und das Bergrecht übernehmen sollen, woraus sie schliesse, er wisse von den geschützten Mooren (pag. 391 f.), fänden sich keine belastenden Aktenstücke. Der Beschuldigte sei in guten Treuen davon ausgegangen, er habe mit Ausnahme der erwähnten keine Vorsichtsmassnahmen zu treffen.