_ habe dies erst anlässlich der Hauptverhandlung behauptet (pag. 347). Diese Aussagen seien vor dem Hintergrund des verwaltungsrechtlichen Verfahrens um Kostenfestlegung aus Selbstschutz erfolgt. Sie legten nicht dar, an welchen Vorstandssitzungen der Bewirtschaftungsplan besprochen worden sei. Ebenfalls gäben sie keine Protokolle zu den Akten. Das einzige Protokoll, das sie eingereicht hätten, datiere vom 3. August 2015 (pag. 119). Der Bewirtschaftungsplan datiere vom Dezember 2015 (pag. 394). Es wäre zu erwarten gewesen, dass noch anlässlich der Vorstandssitzung vom 3. August 2015 über den Plan gesprochen worden wäre.