36 und 73). Aktenstücke oder Aussagen, welche die Kenntnis des Bewirtschaftungsvertrags belegen würden, fänden sich nicht. Der Hinweis der Vorinstanz, der im Anschluss an den Vertragsschluss erstellte Bewirtschaftungsplan sei in der Vernehmlassung gewesen und an Vorstandssitzungen diskutiert worden, was I.________ bestätige