Gegenteils treffe die Aussage des Beschuldigten zu, wonach G.________ mit dem Förster Kontakt gehabt habe. Daran ändere die Aussage von E.________ nichts, wonach er F.________ am 30. Juni 2016 getroffen und dieser ihm erzählt habe, dass er beim Abstecken der Seillinie einen Zaun gesehen und den Beschuldigten gefragt habe, ob dies ein geschütztes Moor sei, nichts. Der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass er davon nichts wisse (pag. 49). Diese angebliche Aussage sei erfolgt, nachdem die Abteilung Naturförderung (ANF) bereits vor Ort gewesen sei. F.________ habe demnach ein eminentes Interesse gehabt, eine allfällige Schuld dem Beschuldigten zuzuweisen. Des Weiteren hätte F.____