Entsprechend könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Risiken der Beschädigung des Flach- respektive Hochmoors anlässlich der Holzzeichnung besprochen worden seien. Die Aussagen des Beschuldigten deckten sich im Übrigen mit denjenigen von H.________. Nachdem G.________ explizit darauf hingewiesen worden sei, würden weitere Rückfragen von F.________ beim Beschuldigten keinen Sinn ergeben. Gegenteils treffe die Aussage des Beschuldigten zu, wonach G.________ mit dem Förster Kontakt gehabt habe.