_ vom 22. September 2016 fänden sich keine Hinweise, dass H.________ bei der Anzeichnung auf die Moore hingewiesen habe. Er habe ausgeführt, erst an der Vorstandssitzung nach der 1. Seilbringung den Beschuldigten darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass bei der 2. Seillinie keine Schäden entstehen dürften (pag. 48 ff.). Auch an der Hauptverhandlung seien keine entsprechenden Aussagen erfolgt (pag. 337 f.). Wäre die Moorlandschaft bereits bei der Zeichnung besprochen worden, hätte E.________ dies so gesagt. Entsprechend könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Risiken der Beschädigung des Flach- respektive Hochmoors anlässlich der Holzzeichnung besprochen worden seien.