Gemäss dem Beschuldigten habe I.________ gesagt: Wenn bei der 2. Linie dieselben Schäden entstehen, könne er das nicht in zwei Tagen machen (pag. 101). Dies bestätige J.________ (pag. 333). Für die Seilbringung habe der Beschuldigte F.________ beigezogen. Dieser habe G.________ als Hilfsperson engagiert. Beide seien Fachleute. So habe F.________ bereits im Teil-Reservat «P.________» einen Holzschlag ausgeführt. Bei der Abnahme vom 27. Oktober 2014 werde erwähnt: «Um die Entwässerung des Hochmoors zu verhindern, dürfen keine neuen Gräben entstehen. Bodenschürfungen sind durch technische Massnahmen wie Querbäume legen zu verhindern»