9 rung, und der Alpgenossenschaft D.________ (Alp) besteht ein „Bewirtschaftungsvertrag Feuchtgebiete (FG ________)“. Der Vertrag bezweckt die Erhaltung ökologisch wertvoller Feuchtgebiete und regelt die sachgerechte Bewirtschaftung der im Anhang und im Plan bezeichneten Feuchtgebiete (pag. 11 ff., insbesondere Art. 1). Die D.________ (Alp) ist ein Hoch- und Übergangsmoor von nationaler Bedeutung (vgl. Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung, Anhang 1, Nr. ________ und siehe auch Bewirtschaftungsplan, pag.