Holzschlag Hochmoor [pag. 51 ff.], Wiederherstellungsverfügung Amt für Landwirtschaft und Natur Kanton Bern [pag. 56 f., 79 f.], Kostenzusammenstellung und div. Rechnungen Moor- und Flurschaden [pag. 80 ff.], Kostenverfügung Amt für Landwirtschaft und Natur Kanton Bern [pag. 184 ff.], schriftliche Erklärung G.________ [pag. 354]) korrekt wiedergegeben respektive angeführt. Darauf kann verwiesen werden. Die Kammer verzichtet bei der Feststellung des Sachverhalts darauf, die Einvernahmeprotokolle sowie die weiteren Beweismittel zusammenzufassen. Sie gibt jeweils die entscheidenden Aussagen und Dokumente wieder.