Seine anderslautenden Aussagen sind Schutzbehauptungen. Auch wenn für das vorliegende Strafverfahren nicht bindend, ist diesbezüglich auch auf die Kostenverfügung des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern zu verweisen, welche noch nicht rechtskräftig festhält: „[….], obwohl er Kenntnis ebendieser Schutzfläche hatte. Die entsprechende Sachkenntnis darf vorausgesetzt werden, da A.________ einerseits als Vorstandsmitglied der Alpgenossenschaft „D.__