_, 22.09.2016, Rz. 107-110: trifft es zu, dass Sie anlässlich einer Vorstandssitzung darauf aufmerksam gemacht wurden, dass bei der zweiten Seillinie kein Schaden entstehen dürfe? Diese Aussage ist falsch. Wir hatten gar keine Vorstandssitzung. Im Mai 2016 zwischen der ersten und zweiten Linie fand wie gesagt die ausserordentliche Berggemeinde statt. Dabei wurde beschlossen, dass der Schaden durch die Alpgenossenschaft wieder behoben wird. Ausserdem hielt er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hierzu – wiederum die Berggemeinde erwähnend – fest (pag. 333 Z. 34 ff.): AF, ob er zwischen der ersten und der zweiten Seillinie etwas am Vorgehen geändert habe: