Ein Punkt ist aber nicht richtig formuliert. Es ist mir erst später aufgefallen. […] Pag. 49 letzter Abschnitt, Z. 103 ff.: Wir hatten eine Vorstandssitzung am 09.05.2016. Damals hat es noch keine Schäden gegeben, weil die Holzbringung mit der Seilbahnlinie noch gar nicht angefangen hatte. Herr A.________ wusste aber, dass Schäden entstehen können und hat sich betreffend möglicher Schäden erkundigt. Es wurde auch die Wasserleitung thematisiert. Dazu kongruent sagte der Beschuldigte am 25. Januar 2017 aus (pag. 108 ff. Z. 359 ff.: AV Einvernahme E.________, 22.09.2016, Rz.