Wird der zweitletzte Absatz isoliert gelesen, ist es so, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, er habe die Schäden vermittels der 2. Seillinie verursacht, obschon er aufgrund des bei der 1. Seillinie entstandenen Schadens vom Vorstand der Alpgenossenschaft D.________ (Alp) mündlich darauf hingewiesen worden sei, dass bei der 2. Seillinie kein Schaden entstehen dürfe. Dass diese Sachverhaltsdarstellung nicht gänzlich zutreffend ist, legt die Verteidigung richtig dar. E.________ gab an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nämlich zu Protokoll (pag. 337 Z 9 ff.): Ich bestätige meine bisherigen Aussagen. Ein Punkt ist aber nicht richtig formuliert.