(Alp) mündlich darauf hingewiesen wurde, dass bei der 2. Seillinie kein Schaden entstehen dürfe, änderte er das gewählte Vorgehen zur Holzbringung nicht, wodurch in der Folge durch dieselbe, erneut unsachgemässe und nicht fachgerechte Ausführung des Holzbringungsverfahrens auch bei der 2. Seillinie Gräben von bis zu 1,5 Meter Tiefe im geschützten Flach- und Hochmoorgebiet entstanden. In der Folge mussten die an den geschützten Flach- und Hochmoorbereichen entstandenen Schäden fachgerecht wieder hergestellt werden, wobei die hierfür erforderlichen Gesamtkosten ca. CHF 25'000.00 bis CHF 30'000.00 betragen.