Holzbringung via der Strasse einer anderen Alpgenossenschaft) technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar gewesen wären. Durch diese unsachgemässe und nicht fachgerechte Ausführung des Holzbringungsverfahrens, anlässlich dessen die Stämme über den Boden der geschützten Moorfläche gezogen wurden, entstanden in der Folge bei der ersten Seilkranlinie im geschützten Flachmoorgebiet Gräben von bis zu 1,5 Meter Tiefe.