Dabei unterliess es A.________, sowohl F.________ als auch dessen Mitarbeiter darüber zu orientieren, dass die Seilkranlinien über bundesrechtlich geschützte Moorlandschaften führen und deswegen besonders schonende Vorgehensweisen eingehalten werden müssten. A.________ tat dies, obschon sich F.________ im Vorfeld der Arbeiten nach speziellen Auflagen und Schutzgebieten bei ihm erkundigte und auch der Revierförster beim Anzeichnen der zu schlagenden Bäume auf die teilweise ausgezäunten, geschützten Moorgebiete hinwies. In der Folge wurde die Holzbringung wie von A.____