6.3 Subsumtion Der im angefochtenen Strafbefehl umschriebene Sachverhalt lautet wie folgt (pag. 64 f.): A.________ ersteigerte im Herbst 2015 von der Alpgenossenschaft D.________ (Alp) insgesamt ca. 1050 m3 Holz ab Stock. Nachdem die zu schlagenden Bäume durch den Revierförster angezeichnet wurden, wies dieser A.________ daraufhin, dass das vorgesehene Bringungsverfahren vermittels zweier Seilkranlinien vom Holzerplatz zur Strasse oberhalb des Waldes über zwei bundesrechtlich inventarisierte Schutzflächen (Hochmoor von nationaler Bedeutung, Objekt-Nr. ________; Flachmoor von nationaler Bedeutung, Objekt-Nr.