5 2016. Dieser habe ausgeführt, dass sie bei der 1. Seillinie Schäden festgestellt hätten, jedoch nicht im kritischen Gebiet. Sie hätten den Beschuldigten an einer Vorstandssitzung darauf aufmerksam gemacht, dass dies bei der 2. Seillinie nicht passieren dürfe (pag. 49). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe E.________ seine Aussagen korrigiert. Er habe festgehalten, dass am 9. Mai 2016 eine Vorstandssitzung stattgefunden habe.