2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten am 15. Oktober 2018 fristgerecht Berufung an (pag. 371). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 26. März 2019 (pag. 373 ff.). Am 11. April 2019 reichte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 409 ff.). Er führte aus, das Urteil der Vorinstanz werde in folgenden Teilen angefochten: Ziffer II. vollumfänglich betreffend