Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 440.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren Gericht von CHF 1‘400.00, Gebühren Staatsanwaltschaft von CHF 400.00 und Auslagen von CHF 133.35, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘933.35. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 400.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘533.35.