von der Anschuldigung des Vergehens gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 01.06.2016 - 28.06.2016 in C.________, Alpgebiet D.________ (Alp) betreffend 1. Seillinie im Flachmoorgebiet unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 4‘073.65 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte,