1. Erstinstanzliches Urteil A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Strafbefehl vom 9. November 2016 wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu je CHF 100.00 (bedingt, Probezeit 2 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt (pag. 64 f.). Nachdem er Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 68) und die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag.